Kanzlei für Arbeitsrecht, Strafrecht und Wirtschaftsmediation

Qualität durch Fachanwaltsausbildung nebst Wirtschaftsmediation als Zusatzqualifikation

Die Kanzlei ist spezialisiert auf Strafrecht sowie die Schnittpunkte zum Steuerrecht und Arbeitsrecht. Die besonderen Fachkenntnisse sind nachgewiesen durch erfolgreich absolvierte Fachanwaltskurse im

  • Arbeitsrecht
  • Steuerrecht
  • Strafrecht

Ergänzt und erweitert wird das erworbene Fachwissen durch regelmäßige Fortbildung und praktische Erfahrung.

Gerade das Arbeitsrecht und das Strafrecht leben von Verhandlungsführung, weshalb die bereits im Referendariat erworbenen Kenntnisse im Verhandlungsmanagement durch die Ausbildung zur Wirtschaftsmediatorin (MuCDR), vgl. www.mucdr.org, ergänzt wurden.

Strafverteidigung

Nemo tenetur se ipsum accusare – „Niemand ist verpflichtet, sich selbst anzuklagen.“

Machen Sie als Beschuldigter von diesem Recht, insbesondere dem Recht zu schweigen, in jedem Fall Gebrauch bis Sie den Inhalt der Ermittlungsakte kennen. Sie haben im Laufe des Verfahrens ausreichend Zeit, zu den gegen Sie erhobenen Vorwürfen in sinnvoller Weise Stellung zu nehmen, wohingegen die Korrektur einer unglücklich formulierten oder sogar fehlerhaft protokollierten Aussage Ihnen erhebliche Schwierigkeiten bereiten kann.

Wenn Sie unbedingt reden müssen: Nutzen Sie Ihr Recht auf einen Anwalt und rufen Sie mich an!

Arbeitsrecht und Wirtschaftsmediation

Spezialgebiet: Kündigung, Abfindungsverhandlungen, Erarbeitung einvernehmlicher Lösungen bei Konflikten

Sie haben als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten oder überlegen sich als Arbeitgeber die Kündigung eines Arbeitnehmers? Im Grunde möchten Sie möglichst schnell Sicherheit und streben deshalb eine Vereinbarung an – dann sind Sie in guter Gesellschaft!

Im Arbeitsrecht wird die Vielzahl aller Verfahren nicht durch ein Urteil, sondern durch einen Vergleich, also eine einvernehmliche Vereinbarung, erledigt. Die Rechtslage ist selten eindeutig, bis zu einer Entscheidung dauert es relativ lange und es gibt noch andere wichtige Kriterien als nur die Rechtslage. Geht man ergänzend auf die (langfristigen) Interessen ein, findet sich oftmals eine Lösung, von der alle Beteiligten profitieren. Eine einvernehmliche Vereinbarung ist jederzeit möglich und macht regelmäßig zufriedener als ein Urteilsspruch. Eine kooperative Lösungsfindung unterstützt zudem die künftige Zusammenarbeit, sofern die Fortführung des Arbeitsverhältnisses gewünscht wird.

Schnittpunktbereich Arbeitsrecht – Strafrecht – Mediation – Compliance