Arbeitsrecht – Kündigungsschutz

Sie haben eine Kündigung durch den Arbeitgeber erhalten und möchten wissen, was zu tun ist?

Das Wichtigste vorab: Nach drei Wochen ab Zugang der Kündigung wird regelmäßig auch eine unwirksame Kündigung durch gesetzliche Regelung wirksam. Alles weitere hängt von vielen Details ab: Wurde ordentlich oder außerordentlich (fristlos) gekündigt? War eine vorherige Abmahnung erforderlich? War eine vorherige Abmahnung wirksam? Wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört? Wurde der ultima-ratio-Grundsatz beachtet oder hätte eine Änderungskündigung ausgesprochen werden müssen? In einer Erstberatung kann Ihr Fall und die weitere Vorgehensweise besprochen werden.

Sie möchten wissen, ob Sie nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf eine Abfindung haben?

Das hängt davon ab, ob die Kündigung wirksam oder unwirksam ist. Nur im Falle der Unwirksamkeit einer Kündigung besteht ein Anspruch auf eine angemessene Abfindung,  wenn dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten ist. Eine Abfindung wird jedoch oft selbst dann vereinbart, wenn die Unwirksamkeit der Kündigung noch ungeklärt ist, um das Arbeitsverhältnis zeitnah einvernehmlich zu beenden. Wichtig: Beachten Sie die 3-Wochen-Frist ab Zugang der Kündigung.

Was kostet Sie die Beratung oder Vertretung bei einem arbeitsrechtlichen Problem?

Eine Erstberatung kostet zwischen 150 und  190 EUR zzgl. Mehrwertsteuer und wird nur in Rechnung gestellt, wenn keine weitere Tätigkeit beauftragt wird. Die Kosten für die Kündigungschutzklage werden nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) berechnet, anhand des Streitwerts, der sich aus Ihrem Gehalt errechnet. Im Verfahren vor den Arbeitsgerichten gibt es in erster Instanz eine Besonderheit: Unabhängig vom Ausgang trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst – die Anwaltskosten der Gegenseite fallen Ihnen folglich nicht zur Last. Sollten Sie nicht rechtschutzversichert sein und sich einen Anwalt nicht leisten können gibt es die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen.