RA Claudia Greinwald - Fachanwältin für Strafrecht
- Arbeitsrecht - Kündigung Abfindung Zeugnis u.a.
- Strafrecht - Jugendstrafrecht Wirtschaftsstrafrecht Präventivberatung (compliance) u.a.
- Opferbeistand im Strafverfahren (Nebenklage) Gewaltschutzanordnung u.a.
- Regulierung unverschuldeter KFZ-Unfälle
Im Vordergrund meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin steht die umfassende persönliche und individuelle Beratung sowie Interessensvertretung meiner Mandanten.
TATSACHEN VERSUS ANNAHME ÜBER TATSACHEN
Neben den Büchern über "Rechtsirrtümer" kennen Sie vielleicht die Werbung des Anwaltvereins: "Guter Rat ist teuer. Schlechter Rat ist noch teurer." Ein Beispiel: Versäumen Sie die Frist für die Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht wird aus einer möglicherweise unwirksamen Kündigung allein durch Fristversäumnis eine wirksame Kündigung. Oft reicht es vielleicht aus, sich über die Rechtslage zu informieren, um anschließend selbst tätig werden zu können - dann entstehen nur Kosten für eine anwaltliche Erstberatung, die für Verbraucher (= kein Unternehmer) maximal 249,90 EUR beträgt und im Arbeitsrecht sogar von der Steuer absetzbar ist. Zudem gibt es viele Hilfsmöglichkeiten durch den Staat oder einen Verein wie den "Weißen Ring e.V" - verzichten Sie nicht leichtfertig auf die Wahrung Ihrer Rechte!